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Aktuelles

ZDROJEWSKI sägetechnik mit neuem Logo und erstem Internetauftritt online

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Abhilfe bei Darstellungsfehlern im neuen Internet Explorer 8

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Ein Dorf geht online - iseringhausen.de

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SIWACO GmbH in neuem Gewand

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB´s
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB´s des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Verschwiegenheit
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§ 3 Auftragsabwicklung

  1. Ein uns schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn wir die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnen.
    Bei Auftragsdurchführung sind wir verpflichtet, uns hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel zur Bewilligung vorzulegen.
  2. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
  3. Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
    Wird ein Fremdauftrag über uns abgewickelt, berechnen wir 15% des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale.
  4. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Werbungs-durchführenden keinerlei Haftung. Wir treten lediglich als Mittler auf.

§ 4 Auftragserteilung an Dritte
Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

§ 5 Präsentation

  1. Werden wir mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Auch bei Nichtverwendungen der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
    Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt unsere vorgelegte Preisliste (bzw. branchenübliche Honoraranforderungen).
  2. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von uns im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben, zu verwenden. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und uns alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§ 7 Lieferung, Lieferfristen

  1. Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
  2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

  1. Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
    Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
  2. Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
  3. Wir haften nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen treten wir ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
    Wir selbst haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Nach der Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Lässt der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen, entfällt jede Haftung durch uns.
  5. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
  6. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr von unserer Seite nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

§ 9 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. Kosten durch eventuelle Ansprüche von Urhebern und Leistungs-schutzberechtigten nach § 32 Abs. 1 UrhG werden uns auf Nachweis erstattet.

§ 10 Zahlungsbedingungen

  1. Wir sind in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
    Kommt eine von uns ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zur Durchführung, so bleibt unser Honoraranspruch davon unberührt.
  2. Das Honorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach der Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
    Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch uns an den Auftraggeber rein netto fällig.
  3. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

§ 12 Nutzungsrechte

  1. Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag nach Umfang und speziellen Zweck vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.
    Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.
    Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
  2. Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 12.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
  3. Wir sind berechtigt, die von uns gestellten Werbemittel zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Es gilt deutsches Recht.